Hotel & Restaurant Kranichsberg
Woltersdorf bei Berlin

Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Geltungsbereich 

Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie für alle weiteren durch das Hotel für den Veranstalter erbrachten Lieferungen und Leistungen. 

II. Vertragsabschluss 

Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Veranstalters durch das Hotel zustande.        

Vertragspartner sind das Hotel und der Veranstalter. Hat ein Dritter für den Veranstalter bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Veranstalter als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern das Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

 III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

Das Hotel ist verpflichtet, die vom Veranstalter gebuchten Zimmer und Räume für Feierlichkeiten bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

Der Veranstalter ist verpflichtet, die für die Überlassung von Zimmern, Veranstaltungsräumen und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Veranstalter veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.

Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.

Die Preise können vom Hotel geändert werden, wenn der Veranstalter nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels (z.B. Ausstattung der Feierlichkeit) oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.

Rechnungen des Hotels sind nach Fälligkeitsdatum ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzüglich Zahlung zu verlangen.

Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8 % bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen.

Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.

Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.

Bei Veranstaltungen werden zwei Vorauszahlungen zeitlich unabhängig voneinander fällig. Die erste Vorauszahlung stellt im Falle der Stornierung eine Aufwandsentschädigung dar und wird nicht erstattet.

Die zweite Anzahlung ist bei berechtigter Stornierung anrechenbar auf eine zukünftige Veranstaltung entsprechender Größe oder wie in Punkt IV, Absatz 1 aufgeführt.

IV. Rücktritt des Veranstaltern

Ein Rücktritt des Veranstalters von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der Zustimmung des Hotels in Textform. Erfolgt dies nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Veranstalter vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Hotels zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Veranstalters, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.

Stornierungsbedingungen:

 Bis 6 Monate vor Veranstaltungstermin –  Aufwandsentschädigung

 Bis 4 Monate vor Veranstaltungstermin  –  20 % der vertraglich vereinbarten Kosten

 Bis 3 Monate vor Veranstaltungstermin  –  30 % der vertraglich vereinbarten Kosten

 Bis 2 Monate vor Veranstaltungstermin  –  50 % der vertraglich vereinbarten Kosten

 Bis 1 Monat vor Veranstaltungstermin   –   80 % der vertraglich vereinbarten Kosten

V. Rücktritt des Hotels

Wird eine vereinbarte oder festgelegte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten z.B.

a) höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände, die die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.

b) Zimmer, weitere Räume oder Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen gebucht wurden.

c) das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der  Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist.

Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Veranstalters auf Schadensersatz.

VI. Zimmer- und Raumbereitstellung, -übergabe und -rückgabe

Der Veranstalter erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer und Räume.

Die gebuchten Zimmer stehen dem Veranstaltern ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Gebuchte Räume stehen dem Veranstaltern individuell ab dem vertraglich vereinbarten Tag und Zeitraum zur Verfügung. Der Veranstalter hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 10.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50% des vollen Logispreises in Rechnung stellen.          

VII. Haftung des Hotels

Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Veranstalters auf Schadensersatz sind ausgeschlossen.

Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Veranstalters bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen.    

Der Veranstalter ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

Für eingebrachte Sachen des Veranstalters haftet das Hotel nicht.

Soweit dem Veranstalter ein Stellplatz auf einem Hotelparkplatz zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht.

 VIII. Schlussbestimmungen

Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme oder die Veranstaltung sollen in Textform erfolgen.

Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Veranstaltern sind unwirksam.

Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.

Ausschließlicher Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels.

Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme oder Veranstaltung unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften. 


„Im Falle einer streitigen Auseinandersetzung mit einem Verbraucher erklären wir uns nicht zur alternativen Streitbeilegung nach dem Verbraucherstreitbeilegungsges etz (VDBG) bereit.“ 




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